Pils(e)ner oder Pils
ist ein untergäriges helles Vollbier, das besonders reich an Bitter- und Aromahopfen ist. Es wird mit sehr weichem Brauwasser und Malz aus besonders eiweißarmen Braugerste hergestellt. Die Gärung erfolgt bei kalten Temperaturen, die Ausreifung ist sehr intensiv.
| Stammwürze: |
ca. 11,8 % |
| Alkoholgehalt: |
ca. 5,0 % Vol. |
| Geruch: |
ausgeprägte Hopfenblume |
| Geschmack: |
ausgeprägt feinherbe Hopfenbittere, prickelnd, schlank |
Das Bier Pilsner Brauart ist rund 150 Jahre alt. Es wurde von dem bayerischen Braumeister Josef Groll am 11.11.1842 in Pilsen erstmals ausgeschenkt.
Exportbier
ist ein untergäriges, hell oder dunkel eingebrautes Vollbier mit einer Stammwürze von über 12,0 %.
Export Hell:
| Stammwürze: |
ca. 12,7 % |
| Alkoholgehalt: |
ca. 5,5 % Vol. |
| Geruch: |
leicht malzblumig |
| Geschmack: |
vollmundig, weich, leicht, malzaromatisch, abgerundete Bittere |
Export Dunkel:
| Stammwürze: |
ca. 13,0 % |
| Alkoholgehalt: |
ca. 5,1 % Vol. |
| Geruch: |
malzblumig |
| Geschmack: |
malzaromatisch, vollmundig |
Die Bezeichnung Exportbier rührt davon her, dass diese Biere traditionell etwas stärker eingebraut wurden (mind. 12% Stammwürze), um ehemals weite Transportwege, auch nach Übersee, besser zu überstehen. Der neue Trend zu Bierspezialitäten verhilft den dunklen Bieren zu einer Wiedergeburt. Früher waren nahezu alle Biere von dunkler Farbe. Dunkle Biere werden unter Verwendung von mind. 50% dunklen Malzes gebraut.
Alt
ist ein obergäriges, dunkleres Vollbier. "Alt" bedeutet das ältere, ursprüngliche Bier. Hauptverbreitungsgebiet ist die Gegend am Niederrhein.
| Stammwürze: |
ca. 11,9 % |
| Alkoholgehalt: |
ca. 4,9 % Vol. |
| Geruch: |
feinherb |
| Geschmack: |
hopfenherb und malzbetont |
Vor der Erfindung der Kältemaschine durch Carl von Linde im 1873 waren obergärige Brauverfahren üblich.
Die Brauereien am Niederrhein hatten - im Gegensatz zu den bayerischen Brauereien - kaum Natureis zur Verfügung, so daß sie Verfahren anwendeten, die mit Hilfe obergäriger Hefen auch bei Gärtemperaturen von 15 bis 20 Grad Celsius bekömmliche Biere ergaben.
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Kölsch
ist ein obergäriges, helles Vollbier, das nur in Köln und Umgebung gebraut werden darf (Kölsch-Konvention).
| Stammwürze: |
ca. 11,3 % |
| Alkoholgehalt: |
ca. 4,9 % Vol. |
| Geruch: |
dezent hefeblumig |
| Geschmack: |
leicht hopfenherb |
Einige Jahreszahlen zur Geschichte des Kölschbieres: Brautradition seit 874; im Jahre 1250 gibt es bereits das Kölner Brauamt als Standesvertretung der Brauer; seit 1396 Kölner Brauer-Korporation; im März 1986 unterzeichnen 24 Verbandsbrauereien die "Kölsch-Konventionen". Mit den Brundeskartellamt anerkannten Wettbewerbsregeln des Kölner Brauerei-Verbands e.V. ist Kölsch als geschützte geographische Herkunftsbezeichnung festgeschrieben.
Weißbier (Weizenbier)
ist ein obergäriges, hell oder dunkel eingebrautes Vollbier. Über 50% der Malzschüttung bestehen aus Weizenmalz. Das Bier wird überwiegend in der Flasche vergoren.
Hefehaltiges helles Weißbier:
| Stammwürze: |
ca. 12,0 % |
| Alkoholgehalt: |
ca. 5,3 % Vol. |
| Geruch: |
hefeblumig, leicht fruchtig |
| Geschmack: |
spritzig, mild fruchtaromatisch |
Hefehaltiges dunkles Weißbier:
| Stammwürze: |
ca. 12,7 % |
| Alkoholgehalt: |
ca. 5,4 % Vol. |
| Geruch: |
hefeblumig, dezent malzblumig |
| Geschmack: |
spritzig, mild, leicht fruchtig, leicht malz-aromatisch |
Hefefreies (helles) Kristallweizen:
| Stammwürze: |
ca. 12,0 % |
| Alkoholgehalt: |
ca. 5,3 % Vol. |
| Geruch: |
leicht hefeblumig |
| Geschmack: |
rezent, sehr spritzig, champagnerartig |
Das Weizenbier hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Nach vielen Jahrhunderten wurde das Brauen von Weizenbier in Bayern vom regierenden Herrscherhaus 1567 verboten. Von dem Verbot ausgenommen war lediglich das niederbayerische Geschlecht der Degenberger, dem 1520 das Recht aus Weizen Bier zu brauen, verliehen worden war. Als der letzte Sproß der Gegenbergerschen 1602 starb, ohne einen männlichen Nachkommen zu hinterlassen, fielen seine irdischen Güter - und somit auch das alleinige Braurecht von Weizenbier - an das regierende Herrscherhaus unter Bayernherzog Maximilian I. zurück.
Auch die Nachfolger Maximilians verboten aus "gewichtigen Ursachen" den anderen Ständen, Bier aus Weizen zu brauen. Die Herstellung von Weizenbieren wurde zum "Regal", zum wirtschaftlich nutzbaren Hoheitsrecht des bayerischen Herrscherhauses. Mitte des 18. Jahrhundert verbesserten neue Braumethoden die Qualität des untergärigen Braunbieres. Der Weißbiergenuß ging sehr stark zurück, so das für die Regierenden nun "unschädlich" und gegenüber den Untertanen gleichsam großmütig war, das Braurecht auf alle Bräuberechtigten im Lande auszudehnen. Dies geschah 1798 durch Kurfürst Karl Theodor. 1872 gab König Ludwig II. das Brauen von "weißem Bier" schließlich ganz auf.
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